preloader

Sämtliche auf dieser Website präsentierten Kursmaßnahmen sind von Seiten der Arbeiterkammer und Lehrlingsstelle der WKO und des AMS österreichweit zertifiziert und als förderbare Kurse genehmigt.
Kursmaßnahmen, die eine zertifizierte Ausbildung ermöglichen sind offiziell bestätigt und anerkannt.

75% Für Lehrlinge

Gefördert werden können bis zu 75 Prozent der Nettokurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Lehrling für die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.

100% Für Lehrlinge

Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling.

75% Für Ausbilder

Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder*innen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, werden mit 75 Prozent der Nettokurskosten exkl. USt gefördert.

50% AMS

Höher- und Weiterqualifizierung
Gefördert werden Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern -und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.
• 50 % der Kurskosten und
• 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde (ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben)

AMS – Erklärung
Im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte fördert das AMS unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten von beschäftigten Frauen, gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen. U.a. werden die Kosten für die Vermittlung von Basiskompetenzen, wie Deutschkurse, für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss gefördert.

Förderungen & Downloads

Für Lehrlinge

Gefördert werden können bis zu
75 Prozent
der Kurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.

Für Lehrlinge

Die Förderhöhe beträgt
100 Prozent
der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling.
.

Für Ausbilder

Maßnahmen, die der Weiterbildung der AusbilderInnen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, werden mit
75 Prozent
der Kurskosten exkl. USt gefördert.
.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Sozialkompetenzkurse

75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb (für Kurse, die 2016 enden, vor 2016/1.000 Euro) bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro – für Kurse, die 2016 enden, vorher jeweils halber Betrag) für:

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
  • Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. 80 Euro pro Tag.

75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (für Kurse die 2016 enden, vorher jeweils halber Betrag) für:

  • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen

Welche Voraussetzungen müssen für Lehrlinge erfüllt sein?

Sozialkompetenzkurse
  • Die Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-
  • ACHTUNG: Wenn Kurse nach 20 Uhr oder an Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen stattfinden, bitte vorab mit den Förderreferaten Ihrer Lehrlingsstelle Kontakt aufnehmen. Denn nicht alle derartigen Kurse sind förderbar.

Wie hoch ist die Förderung für Nachhilfekurse?

100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für: (für Kurse oder Nachhilfen die 2016 enden, vor 2016/1.000 Euro)

  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

Wie wird die Förderung beantragt?

  • Der Förderantrag inkl. Belege (z.B. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Welche Voraussetzungen müssen für Ausbilder erfüllt sein?

  • Vorhandene Ausbilderqualifikation
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro.
  • Für Personen mit Ausbilderqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme.

Wo finde ich weitere Informationen?

  • Bitte kontaktieren Sie und per E-Mail oder Telefon

Welche Voraussetzungen müssen für Lehrlinge erfüllt sein?

Nachhilfekurse

Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau:

  • Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro.

Anfragen

Zum Formular