Gefördert werden können bis zu 75 Prozent der Nettokurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Lehrling für die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.
Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling.
Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder*innen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, werden mit 75 Prozent der Nettokurskosten exkl. USt gefördert.
Höher- und Weiterqualifizierung
Gefördert werden Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern -und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.
• 50 % der Kurskosten und
• 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde (ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben)
AMS – Erklärung
Im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte fördert das AMS unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten von beschäftigten Frauen, gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen. U.a. werden die Kosten für die Vermittlung von Basiskompetenzen, wie Deutschkurse, für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss gefördert.
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb (für Kurse, die 2016 enden, vor 2016/1.000 Euro) bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro – für Kurse, die 2016 enden, vorher jeweils halber Betrag) für:
75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (für Kurse die 2016 enden, vorher jeweils halber Betrag) für: